39 Treffer in 39 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften
VG Würzburg: Erfolglose Klage gegen Ablehnung der Dezemberhilfe 2020 (Corona-Hilfe)
Urteil vom 29.11.2021 – W 8 K 21.982
VG Würzburg: Versagungsgegenklage, Corona-Überbrückungshilfe III, Hotel, Ersatz defekter Wirtschaftsgüter, Defekt mangels Wartungsarbeiten, Kosten für Grundreinigung, Kosten für bauliche Modernisierung von Sanitäranlagen, maßgebliche Verwaltungspraxis, vertiefte Überprüfung, Rücknahme der Abschlagszahlung und Rückerstattung, keine Willkür
Urteil vom 15.12.2023 – W 8 K 23.523
VG Würzburg: Wiedererrichtung bzw. Neubau eines abgebrannten Mutterkuhstalles, begehrte landwirtschaftliche Förderung nach Brandfall, Einzelbetriebliche Investitionsförderung - EIF, Agrarinvestitionsförderprogramm - AFP, Ablehnung der Förderung mit Hinweis auf fehlende Brandversicherung, hypothetische Berechnung der zu erbringenden Eigenleistung wie bei ordnungsgemäßer Neuwertversicherung, bei unterstellter Neuwertversicherung anfallende Versicherungsleistungen mindern förderfähige Kosten gänzlich, weil Versicherung sämtliche Wiederaufbaukosten abdecken würde, Risiko der fehlenden Gebäudeversicherung bei Landwirt, maßgebliche Relevanz der Verwaltungspraxis auf Basis der Förderrichtlinie, Plausibilisierung der Verwaltungspraxis durch Beklagtenseite, keine Auslegung der Richtlinie durch Gericht, Selbstbindung der Verwaltung über Gleichheitssatz, weites Ermessen, kein atypischer Ausnahmefall, keine Willkür
Urteil vom 16.01.2023 – W 8 K 21.1594
VG Würzburg: Eilverfahren, Vorwegnahme der Hauptsache, Fußballspiel, begehrte Ausnahme für die Zulassung von 3.000 Zuschauern im Stadion statt 1.000 Zuschauer, keine Ausnahmegenehmigung, kein atypischer Ausnahmefall, keine Willkür
Beschluss vom 11.06.2021 – W 8 E 21.788
VG Würzburg: begehrte Förderung, bayerische Eigenheimzulage, verspätete Antragstellung, Antragsfrist von sechs Monaten nach Bezug, ständige Förderpraxis, Eintragung der Auflassungsvormerkung, keine Auslegung der Förderrichtlinien durch Gericht, kein Ermessensfehler, keine Willkür, materielle Ausschlussfrist nach Verwaltungspraxis, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Urteil vom 29.10.2021 – W 10 K 21.632
VG Würzburg: Keine Eigenheimzulage bei Erwerb eines Miteigentumsanteils von Schwiegermutter und Schenkung im Übrigen an Ehefrau
Urteil vom 14.09.2020 – W 8 K 20.532
VG Würzburg: technische Dienstleistung im Bereich der Messtechnik, Unterstützung von Kunden aus den Branchen, Luftfahrttechnik, Automobilindustrie usw. bei der präzisen Vermessung der von diesen Kunden gefertigten Teile, Corona-Überbrückungshilfe, endgültige Ablehnung der begehrten Förderung, Nichterfüllung der Vorgaben der Förderrichtlinie gemäß der Verwaltungspraxis, fehlende Antragsberechtigung mangels Coronabedingtheit der Umsatzausfälle, Umsatzrückgang infolge zurückgehender Kundennachfrage nicht förderfähig, Fernwirkungen der Corona-Pandemie nicht ausreichend, kein Vergleich mit Förderpraxis in anderen Bundesländern, Rücknahme der Bewilligung und Rückerstattung der Überbrückungshilfe, maßgebliche Verwaltungspraxis, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt, keine Auslegung der Richtlinie durch Gericht, kein Ermessensfehler, keine Willkür, kein Vertrauensschutz, unrichtige oder unvollständige Angaben, Rücknahmeermessen, Erstattungspflicht
Urteil vom 17.07.2023 – W 8 K 23.164
VG Würzburg: Antragstellung Gewährung einer Corona-Überbrückungshilfe durch prüfenden Dritten
Urteil vom 24.10.2022 – W 8 K 21.1389
VG Würzburg: Verzicht auf mündliche Verhandlung, begehrte Einmalzahlung für Gehörlose, Vollzugshinweise des BayStMAS vom 22. September 2022, fehlende Zuerkennung des Merkzeichens, Gl vor Stichtag, Verwaltungspraxis, kein Ermessensfehler, keine Willkür
Urteil vom 17.07.2023 – W 8 K 22.1506
VG Würzburg: Kfz-Handel, Coronabeihilfe, Dezemberhilfe, endgültige Ablehnung der begehrten Förderung, Rücknahme der Bewilligung und Rückerstattung der Abschlagszahlung, maßgebliche Verwaltungspraxis, keine Auslegung der Richtlinie durch Gericht, kein Ermessensfehler, keine Willkür, keine sachwidrige Ungleichbehandlung im Vergleich zu den schon im November betroffenen Unternehmen, fehlende Antragsberechtigung, keine direkte oder indirekte Betroffenheit, kein Vertrauensschutz, unrichtige oder unvollständige Angaben, Rücknahmeermessen, Erstattungspflicht
Urteil vom 15.11.2021 – W 8 K 21.1000